ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten
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Auf der Grundlage von Ausschreibungsunterlagen werden rechtsverbindliche Angebote von Baufirmen erstellt. Diese dienen als vertragliche Grundlage der Baumaßnahmen auf der Baustelle. Die Grundlage der Angebote ist in der VOB (Vergabe- und Vertragsverordnung) geregelt.
Das Angebot ist meist zeitlich befristet und stellt das Zahlenwerk dar, zu dessen Konditionen die Arbeiten ausgeführt werden müssen.