Der Beruf des Architekten ist in Deutschland geschützt. Man braucht eine Hochschulausbildung, um sich in der Architektenkammer eintragen zu können. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren Berufserfahrungen. In diesen Jahren muss der Architekt alle Leistungsphasen der HOAI durchlaufen sein. Eine Prüfung zur Aufnahme in die Kammer, wie zum Beispiel in England, gibt es nicht mehr.
Der Architekt ist für die Gestaltung und die Genehmigung von Bauten hauptsächlich zuständig. Darüber hinaus erstellt der Architekt Planungen für die Baustelle. Diese müssen mit den Bauregeln und technischen Vorschriften übereinstimmen. In dem späteren Verlauf des Bauprozesses kann der Architekt auch die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen übernehmen. Danach wird unter Umständen die Bauleitung durchgeführt. Der Architekt ist in Deutschland für alle Arbeiten zugelassen. Die Honorare und Aufgaben des Architekten werden in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt.