ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Ausgleichsmaßnahmen

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Zum Ausgleich von Vorteilen bei einer Planung, die das Amt einem Projekt zusprechen kann, kann das Amt sogenannte Ausgleichsmaßnahmen verlangen. Dieses können z.B. zusätzliche Grünpflanzungen aufgrund einer hohen Flächenauslastung sein. Der Ausgleich besteht in dem ökologischen Zusatzpflanzungen, die die hohe Dichte ausgleichen sollen. Die Dichte könnte auch über eine Ausgleichszahlung ausgeglichen werden.