ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Außengebiet

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Grundstücke, die sich nicht innerhalb von den Grenzen von Gemeinden befinden, liegen im Außengebiet. Nach europäischem Recht sind die Außengebiete von Bebauungen weitesgehend frei zu halten. Ausnahmen, wie Bauerngehöfte, Forschungsbetriebe, Gartenbaubetriebe oder andere können genehmigt werden. § 35 BauGB regelt die Bebaubarkeit des Außengebiets.