Aus ästhetischen Gründen können Wände mit Pflanzen begrünt werden. Diese Außenwandbegrünungen können auch aus Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren resultieren. In einigen Bundesländern wird der Nachweis des Biotopflächenfaktors verlangt. Dieser kann teilweise nur mit Außenwandbegrünungen nachgewiesen werden. Es ist darauf acht zu geben, welche Pflanzen besonders gut an den jeweiligen und unterschiedlichen Wänden hoch ranken. Einige Pflanzen können die Außenwände und deren Oberflächen stark zerstören. Daher sollten oft Rankgerüste vorgesehen werden.