Um die Lebensumstände in Bauten und dem öffentlichen Raum von behinderten und älteren Menschen zu verbessern, müssen bestimmte Auflagen des barrierefreien Bauens in der Planung berücksichtigt werden. Dieses zielt auch auf die Verbesserung von Menschen in besonderen Umständen mit temporären Einschränkungen wieder. Barrierefreies Bauen trifft daher auch auf Menschen mit beispielsweise Rollatoren oder Kinderwagen zu. Im Detail muss schwellenfrei gebaut werden. Dieses bedeutet, dass keine Stufe höher 2 cm existieren darf. So können die in der Mobilität eingeschränkten Menschen problemfrei Räume erreichen. Fahrstühle und Rampen gehören ebenso zu dieser Art des Bauens wie ausreichend Bewegungsfläche. Das barrierefreie Bauen wird in der DIN 18040 geregelt.
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