ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Baugenhemigung

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Die Baugenehmigung ist es das Ziel des Bauantrags. Mit der ausgestellten Baugenehmigung kann das geplante Bauwerk im Bau begonnen werden. Die Genehmigung wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt. Eine Baugenehmigung definiert anhand von Plänen und Dokumenten den Umfang und Art der Bebauung. Der Baugenehmigung ist streng zu folgen. Wird dieses unterlassen, kann eine Rückbauanordnung gefordert werden.
Eine Baugenehmigung ist normalerweise drei Jahre gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.