Die Baugrenzen definieren den bebaubaren Bereich eines Grundstücks. Diese Grenzen dürfen nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen können Nebengebäude zulässig sein. (BauNVO §23) Die Baugrenzen dienen zur geregelten Anordnung von Bauwerken. Sie sind ein Instrument der Stadtplanung, die diese Grenzen zum Beispiel anhand eines Bebauungsplans festsetzt.