Der Bauvertrag regelt das vertragliche Verhältnis zwischen zwei Parteien, die am Bau beteiligt sind. Dabei handelt es sich um gewerbliche Betriebe und deren Auftraggeber. In dem Vertrag sind die geschuldeten Leistungen sowie die Zahlungen geregelt. Darüber hinaus regelt der Bauvertrag alle Randparameter der Zusammenarbeit. Der Bauvertrag wird auf Grundlage der Planung der Architekten und die nachfolgende Ausschreibung geschlossen. Normalerweise sind diese beiden Sachverhalte Teil eines Bauvertrages.