Die Bauvoranfrage stellt eine unkomplizierte Art und Weise da, wie behördliche Zusagen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks in einem festen, rechtlichen Rahmen eingeholt werden können. Zu diesem Zweck werden offiziell anhand von Antragsformularen Fragen der Bebaubarkeit gestellt. Die Beantwortung der Fragen durch die Ämter ist rechtlich bindend. Bei komplexen und komplizierten Anfragen kann das Amt Planungen zur Bauvoranfrage verlangen. Ansonsten handelt es sich nur um textliche Bestandteile. Meistens werden die GRZ und die GFZ erfragt. Dieses ist der Fall, wenn ein Bebauungsplan, der die beiden Festlegungen regelt, fehlt. Ist ein Bebauungsplan vorhanden, ist eine Bauvoranfrage nicht zwingend notwendig.