Die Bauvorlagen sind die gesamten Unterlagen, die in einem Baugenehmigungsverfahren eingereicht werden müssen. In der Bauvorlagenverordnung der Bundesländer ist der genaue Umfang und der Inhalt definiert. In der Regel umfassen die Bauvorlagen einen Lageplan, die Bauzeichnungen, die Baubeschreibungen, die statische Berechnung, technische Nachweise, und die Entwässerung des Grundstücks. Der Architekt stellt normalerweise alle Pläne zusammen, in dem er die Arbeiten fachlich beteiligter Planer koordiniert. Nur ein bauvorlageberechtigter Planer darf den Bauantrag stellen.