ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Bebauungsdichte

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Die Bebauungsdichte wird über die Faktoren GRZ (Grundflächenzahl), der GFZ (Geschoßflächenzahl) oder BMZ (Baumassenzahl) geregelt. Mit diesen mathematischen Festlegungen zur Überbaubarkeit eines Grundstücks lenkt das Stadtplanungsamt oder andere beteiligte Ämter und Behörden die Struktur der Bebauungsgebiete. Diese Festlegungen gehen meist in den Bebauungsplan oder den Flächennutzungsplan über.
Die Bebuungsdichte ist Teil des öffentlichen Rechts und wird in dem Baugesetztbuch (BauGB) behandelt. Die Festlegungen zur Begrenzung der Dichte wird in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 16 ff geregelt.