Im Gegensatz zu dem Flächennutzungsplan umfasst ein Bebauungsplan nur einen Abschnitt eines Gebietes einer Gemeinde. Der Plan zeigt auf, welche Nutzungen für diese Flächen zulässig sind. Somit schafft der Bebauungsplan das Baurecht für dieses Gebiet. Der Plan regelt über Festsetzungen der GRZ (Grundflächenzahl), der GFZ (Geschoßflächenzahl) oder BMZ (Baumassenzahl) die Dichte, die Höhe und die Art der Bebauung. Die Bauweise wird ebenfalls festgelegt. Diese sind offen oder geschlossen. In dem Bebauungsplan können darüber hinaus Festlegungen zu Gestaltungsregeln, wie Dachformen, Traufhöhen oder Bauweisen festgehalten werden. Der Plan dient zur geordneten Entwicklung und zur Kontrolle der Stadtentwicklung. Hier fließen vielfache Belange, wie Klimaschutz, zukünftige Generationen, nachhaltige Entwicklung, Umgebungsschutz oder baukulturelle Erhaltung ein. Der Bebauungsplan versucht die Belange wirtschaftlicher Interessen mit denen der Verwaltung in Einklang zu bringen. Der Bebauungsplan wird als Satzung durch eine Gemeinde festgesetzt. Die Grenzen werden gemäß §9 Bau GB, Geltungsbereich, festgesetzt.
Der Bebauungsplan wird normalerweise im Maßstab 1:500 bis 1:2.500 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem Planteil und einem Textteil. In Deutschland existiert für viele Gebiete ein Bebauungsplan. Aber nicht alle Bereiche der Bundesrepublik sind über diesen Plan geregelt. Sollte ein Bebauungsplan fehlen, können die §34 und 35 Baugesetzbuch die Nutzung und die Dichte der Bebauung regeln. Mit diesen Paragraphen können Gemeinde und Bezirke Neuplanungen in Einklang mit der exisitierenden Bebauung bringen. Festgelegte Regeln gibt es dazu nicht. Die Ämter sind aber durch die Überwachung der Verwaltungsgerichte nicht vollkommen frei in den Entscheidungen.