ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

besondere Leistungen

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Die HOAI sieht neben den Grundleistungen besondere Leistungen vor. Diese können an den Ingenieuren und Architekten vergeben werden. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Arbeiten, die über die normale Planung hinaus gehen. Meist sind es Arbeiten, die in den Kompetenzbereich des Auftraggebers oder eines Fachplaners fallen. Dieses sind u.a. Verhandlungen über Abstandsflächen oder Wegerechte, 3D Animationen etc. Die Leistungen sind in der Anlage 10 der HOAI beschrieben.