Für die problemlose Bewegung innerhalb oder zu Räumen müssen ausreichend Flächen vorhanden sein. Die Bewegungsflächen zwischen Räumen bzw. zu Räumen sind für gewöhnlich Zuwegungen und Flure. Diese werden in der DIN und den Landesbauordnungen geregelt.
In modernen Bürogebäuden werden multifunktionale Bewegungsflächen auch als Versorgungsflächen vorgesehen. So können Breite Flure Toilettenräume, Besprechung Stasia, Teeküchen oder Kopierbereiche umfassen.
Innerhalb von Räumen sind Bewegungsflächen für die problemfreie Bewegung zwischen den Wänden und Einrichtungen notwendig. In Naßräumen, wie Toiletten oder WC‘s, müssen zwischen den einzelnen Einrichtungen beziehungsweise Sanitärobjekten ausreichend Flächen vorhanden sein. Diese werden nach DIN 18022 festgelegt. Erforderliche Bewegungsflächen für das barrierefreie Bauen bei Eingängen, Rampen, Türen und Aufzügen sowie Sanitäreinrichtungen werde nach DIN 18040 Teil 1 und Teil 2 geregelt.