ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Blitzschutz

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Eine Blitzschutzvorrichtung in einem Bauwerk verhindert Schäden, die durch Blitzschlag entstehen können. Dabei wird in den inneren und den äußeren Blitzschutz unterschieden. Diese werden nach DIN VD0185 und EN 62305 geregelt. Durch das Einfügen eines durchgängigen Stahlstabverbindung von dem höchsten Punkt (Fangvorrichtung) des Gebäudes bis unter die Fundamente in das Erdreich, wird die elektrische Ladung des Blitzes abgeleitet. Für den inneren Blitzschutz werden Überspannungsableiter zum Schutz von empfindlichen Elektrogeräten vorgesehen. Dabei werden drei unterschiedliche Grade definiert. Einfacher, mittlerer und hoher Schutz.