ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Bodenbeläge

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Bodenbeläge werden grob nach textilen und nicht textilen Belägen unterschieden. Dabei bilden die als Auslegeware angebotenen Teppichböden oder Spannteppiche die Gruppe der textilen Bodenbeläge. Anzumerken ist, dass Teppiche als Einzelstück, wie Läufer, Brücken oder Matten nicht zu den textilen Bodenbelägen zählen, sondern als Einrichtungsgegenstand, sprich als Mobiliar definiert sind.
Die Gruppe der nicht textilen Bodenbeläge umfasst Laminate, Kunststoffbodenbeläge, Fliesen, Dielenböden oder Parkett.
Bodenbeläge sind dadurch gekennzeichnet, dass sie fest mit der Deckenkonstruktion eines Geschosses verbunden sind und somit zum Teil des Gebäudes werden.
In der Regel besteht ein Bodenbelag aus mehreren Schichten. Auf die zumeist aus Beton bestehende Geschossdecke wird ein Estrich oder ein anderer Bodenbelag mit ähnlichen Funktionen aufgezogen oder gegossen, in den wahlweise eine Wärmedämmung, eine Trittschalldämmung oder eventuell eine Fußbodenheizung integriert werden kann.
Ist diese erste Schicht aus einer oder mehreren Estrichschichten oder einem Dickbett aufgebracht, wird der abschließende Bodenbelag verlegt, der beispielsweise aus Fliesen, Laminat, Parkett, Dielen oder einem textilen Bodenbelag bestehen kann.
Bei gewerblich genutzten Räumen, insbesondere im produzierenden Gewerbe, bei Autowerkstätten oder in Lagerhallen werden diese Bodenbeläge gegen einen Anstrich ausgetauscht. Die hierzu verwendeten Spezialfarben sind vorzugsweise trittbeständig, rutschhemmend, säurefest, ölundurchlässig und schwer entflammbar. Insbesondere die Säurefestigkeit und die Ölundurchlässigkeit sorgen dafür, dass Umweltgifte wie Öle, Säuren, Basen oder Chemikalien nicht durch eine Geschossdecke in darunterliegende Räume gelangen oder durch die Grundplatte eines Hauses ins Erdreich einsickern können.