Der Brandabschnitt ist ein in sich brandschutztechnisch sicherer Abschnitt eines Bauwerks. Befinden sich zwei Brandabschnitte nebeneinander müssen diese durch Brandwände getrennt werden. In den Landesbauordnungen werden die Anforderungen an Brandabschnitte und Brandwände definiert. Im Massivbau ist eine Brandwand meist 24 cm stark. Ein Brandabschnitt ist maximal 40 m lang.