ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Brandmauer

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Brandmauern, auch Brandwände, dienen zur Abwehr von übergreifendem Feuer. Die Wände sind glatt und ohne Öffnungen. Technisch müssen sie einem Feuer eine gewisse Zeit widerstehen können. Die Zeitdauer ist der Nutzung jeweils angemessen. In Städten sind bei geschlossener Bauweise Brandwände jeweils die zum Nachbarn angrenzenden Wände. Die Wände stehen in der Regel über den Dachabschluss über. In technischen Anlagen können die Wände auch frei stehen.