Brandwände verhindern die Ausweitung von Feuern. Sie verhindern darüberhinaus den Übertritt von Rauch in andere Bauten oder Brandabschnitte. Brandwände dürfen keine Öffnungen, wie Fenster oder Türen, aufweisen. Auch technische Öffnungen zum Beispiel für Entlüftungen dürfen dort nicht vorgesehen werden. Die Brandwand muss eine Feuerwiderstandsklasse F 90 aufweisen. Dieses bedeutet, dass die Wand einem Brand mindestens 90 Minuten standhalten muss.