ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Denkmalschutz

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Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmälern. Architektur und städtebauliche Ensembles werden als sinnstiftende Kulturartefakte definiert. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Zur fachlich richtigen Erhaltung und Pflege von Denkmälern müssen Länder, Landkreise, Gemeinden, Ämter, Institutionen und Eigentümer eng zusammenarbeiten.
Oft werden Arbeiten an Denkmälern steuerlich begünstigt. Dafür wird die Gestaltungsfreiheit an Denkmälern stark eingeschränkt. Der Erhalt der alten Substanz soll für künftige Generationen erhalten und nachvollziehbar sein.
Wenn an einem Denkmal gearbeitet werden soll, muss neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden.