ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Eignungsnachweis

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Dieser Nachweis muss von Baubeteiligten gemäß VOB/A bei öffentlichen Aufträgen nachgewiesen werden. Der Auftraggeber möchte sicherstellen, daß Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorhanden sind. Mängel aus Nichtwissen sollen so vorab ausgeschlossen werden. Im privaten Sektor wird verstärkt auf Eignungsnachweise verwiesen.