Der Entwurfsverfasser ist gemäß den Landesbauordnungen die fachlich qualifizierte Person, die planerisch ein Bauwerk zur Baugenehmigung vorbereitet und einreicht. Der Entwurfsverfasser muss somit bauvorlageberechtigt sein. Dieses ist er, wenn er in einem der Bundesländer und den dazughörigen Architektenkammern als Architekt eingetragen ist. Somit darf er die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen. In einigen Bundesländern regelt die Landesbauordnung auch die Abnahme des fertigen Bauwerks durch den Entwurfsverfasser.