Die Erhaltungssatzung ist ein kommunales Gesetz, das im Rahmen eines Bebauungsplans oder einer Satzung Erhaltungsziele definiert. Die Erhaltungssatzung ist im Baugesetzbuch § 172 definiert. Die Erhaltungssatzung definiert neue Bauvorhaben baulich an der bestehenden näheren gebäulichen Umgebung. Diese wird quantitativ zusammengefasst, um den neuen und einzufügenden Bauwerken die Größe und Dimension vorzugeben. Die Erhaltungssatzung dient auch zur Definition von Bewohnerdichte, Bewohnerzusammensetzung und ähnlichen Faktoren. Im Stadtplanungsamt ist vor Beginn einer Planung eine Erhaltungssatzung abzufragen.