Dieser Beitrag sind Kosten, die der Eigentümer eines Grundstücks vor dem Neubau eines Bauwerk an die Kommune zahlen muss. Die Kosten dienen der Bereitstellung der Erschließung des Grundstücks. Gemeint sind damit die Nutzung der Ver- und Entsorgungsnetze (Elektro, Gas, Wasser und Kanalisation). Auch der Anschluss an das öffentliche Wegenetz ist davon umschlossen. Im Detail werden von den Summen auch Fahrbahnen, Mischflächen, Grünanlagen, Gehsteige, Straßenlaternen, Parkflächen und Radwege finanziert.
Geregelt ist der Beitrag im BauGB §§ 127 bis 135.