ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Eventualposition

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

In einer Ausschreibung und den damit zusammenhängenden Leistungsverzeichnissen werden neben den Normalpositionen die sogenannten Eventualpositionen aufgeführt. Diese umfassen Bauleistungen, die nur unter Vorbehalt ausgeführt werden. Diese können während des Bauablaufs und damit nach Vertragsabschluss abgerufen werden. Durch die vertragliche Fixierung von Einheitspreisen, können diese Positionen nachträglich anhand der Massen berechnet werden.