ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten
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Die Fällung von Bäumen stellt eine besondere planerische Leistung dar. Zum Zweck von Neubauten oder Erweiterungen müssen Fällungen mittels Antrag genehmigt werden. Das Grünflächenamt überwacht die korrekte Durchführung von Baumfällungen. Meist müssen Ersatzpflanzungen einer Fällung folgen. Grün wird insbesondere im städtischen Raum als wichtig und schützenswert erachtet.