ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Feuerschutztür

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Feuerschutztüren müssen bei Brandabschnitten vorgesehen werden. Sie werden in gewerblichen als auch privaten Bereichen angewendet. Sie werden in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese sind T 30, T 60 und T 90. Die Zahl spiegelt die Minuten des Feuerwiderstand wieder. Die DIN 4102 regelt diese Türen.