Der Flächennutzungsplan ist ein amtlicher Plan, der die Bodennutzung in einem großen Maßstab für eine Gemeinde darstellt. Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt dieser Plan die beabsichtigte Nutzung dar. Der Flächennutzungsplan (auch FNP) dient als Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne dar. Diese detaillieren die Nutzung in einem kleineren Maßstab.
Der Flächennutzungsplan wird öffentlich ausgelegt und seitens des Amtes entwickelt und letztlich genehmigt. Er dient der Behörde als Instrument der Steuerung der Entwicklung der Gemeinde. Dargestellt werden Bebauungsflächen, Flächen für den Gemeindebedarf, wie Kultureinrichtungen oder Klärwerke, Verkehrsflächen, öffentliche Flächen, Wasserflächen, Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen u.a.