Fundamente müssen bis unter die Frostgrenze des Erdreichs geführt werden. Sinn dieser Maßnahme ist das Verhindern von Gefrieren von Wasser unter dem Bauwerk. Durch Frost sich ausdehnendes Wasser kann das Bauwerk anheben und dadurch beschädigen. Die Frosttiefe definiert die Tiefe des Eindringens von Frost in das Erdreich. Für gewöhnlich liegt dieses bei 80 cm.