Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung werden die Anteile an einem Haus anteilig geteilt. Dazu fallen auch die von allen Eigentümern genutzten Bereiche, wie Flure, Keller und Gärten. Diese Bereiche werden nach dem Wohnungseigentumgesetz Gemeinschaftseigentum genannt. Über den Erhalt bzw. Umbau des Gemeinschaftseigentums wird in regelmäßigen Versammlungen entschieden.