ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Genehmigungsplanung

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Die Bauantragsplanung muss für genehmigungspflichtige Bauvorhaben bei den zuständigen Bauämtern eingereicht werden. Die Pflicht zur Erlangung einer Baugenehmigung ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Für kleine Bauvorhaben kann von der Pflicht der Beauftragung eines Architekten abgesehen werden. Für alle anderen Bauten sind die Unterlagen von einem Architekten, der in die jeweilige Architektenkammer des Bundeslandes eingetragen ist, zusammengestellt und eingereicht. Dieses wird durch die Unterschrift und den Nachweis der Eintragung in die Landesarchitektenkammer nachgewiesen. Der Antragsteller ist immer der Bauherr.
Die Genehmigungsplanung ist die Folge der Leistungsphasen 1-3, resultierend aus der HOAI. In diesen Phasen wird der Vor- und Entwurf angefertigt, technische Belange geprüft und integriert, baurechtliche und städteplanerische Vorgaben eingearbeitet und die Genehmigungsfähigkeit vorabgesprochen.
Die Genehmigungsplanung ist daher ein Teil des gesamten Bauantrags. Dieser setzt sich aus den Formularen, den Wohnflächenberechnungen, der Baubeschreibung, eventuellen Befreiungen und Abweichungen, dem amtlichen Lageplan mit Projekteintrag und der Genehmigungsplanung im Maßstab 1:100 zusammen. Die Zusammenstellung und Fertigstellung dieser Unterlagen ergibt sich aus der Leistungsphase 4 der HOAI.