Der Generalübernehmer liefert häufig das Baugrundstück und verbindet damit die zwingend von dem GÜ zu beauftragende Bauleistungen. Dazu gehören in der Regel auch die umfänglichen Planungsleistungen sowie die Übernahme der Finanzierungs- und Zwischenfinanzierungsleistungen. Die Komplettlösung aus der Hand des Generalübernehmers wird mit einem prozentualen Aufschlag auf die Bauleistungen im Vergleich zu Ausschreibungen vergütet. Dieses resultiert aus der häufigen Beauftragung von Subunternehmern, die zur Bereitstellung der Komplettlösung notwendig werden.