Wenn ein Bebauungsplan eine geschlossene Bebauung vorschreibt, muss ein geplantes Bauwerk an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Es muss dann kein Grenzabstand eingehalten werden. Diese Vorgabe erzeugt eine typisch städtische Bebauung. Meist wird eine Baufluchtlinie definiert, so daß die Bauten von der Straße aus gesehen in einer Flucht oder Linie stehen.