ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Grunderwerbssteuer

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W Z

Die Grunderwerbssteuer muss nach dem Erwerb eines Grundstücks einmalig an das Landesfinanzamt gezahlt werden. Die Grunderwerbssteuern sind bundesweit einheitlich geregelt. Eine Grunderwerbssteuer fällt nicht in einem Fall einer Erbschaft an.