ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Grundflächenzahl

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Dieser Wert gibt die Größe der überbaubaren Grundstücksfläche an. Der Wert wird dem Bebauungsplan oder den zugehörigen Bauverordnungen entnommen. Die Grundflächenzahl definiert die Fläche, die versiegelt werden darf. Dieses bedeutet, dass diese Fläche von der natürlichen Belichtung und der Versickerung des Regenwassers frei gehalten werden kann. Auf diese Weise wird auch der Gartenanteil festgelegt.

Der Wert der Grundflächenzahl, auch GRZ genannt, wird in Bebauungsplänen der jeweils zuständigen Gemeinde festgelegt. Dieser Wert muss der Planer durch Tiefe, Breite, Bauflucht, Abständen etc. einhalten. Eine Überschreitung ist nur im Ausnahmefall möglich und wird auf Antrag von den Behörden anhand einer Begründung stattgegeben. Die Gründe hierfür können städtebaulicher Natur sein oder eine nur geringfügige Beeinträchtigung der Natur.

Die Festlegung einer GRZ geht in Deutschland von 0,2 in Kleinsiedlungsgebieten bis zu 1,0 in innerstädtischen Kerngebieten.Die Grundflächenzahl ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.

Beispiel: Die Grundflächenzahl 0,4 lässt 40% Überbauung zu. Somit können bei einem beispielsweise 1.000 m² großen Grundstück 400 m² bebaut werden. Die Grundflächenzahl basiert auf der Bruttogrundfläche. Die zu messende Fläche beinhaltet daher alle Räume inklusive der Innen- und Außenwandflächen.