ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Grundleistungen

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Die Leistungsphasen der HOAI sind in neun Teile aufgefächert. Diese bilden die unterschiedlichen Planungsleistungen ab. Die von den Architekten und Ingenieuren zu liefernden Leistungen spalten sich nochmals in die Grundleistungen und die besonderen Leistungen auf. Die Grundleistungen sind Arbeiten, die zur vollständigen Erfüllung eines Planungsabschnitts notwendig sind. Diese werden prozentual nach Intensität und Schwere aufgeteilt. Es können nur einige Grundleistungen beauftragt werden. Über die Grundleistungen hinaus kann der Planer mit besonderen Leistungen beauftragt werden. Dieses sind Leistungen, die über die normale Planung hinausgehen. Die besonderen Leistungen müssen gesondert beauftragt werden. Die Leistungen sind in der Anlage 10 der HOAI beschrieben.