ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Grundstück

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Das Grundstück ist die Erdoberfläche, die sich in den von einem öffentlich zugelassenem Vermesser festgestellten Punkten befindet. Die Fläche spiegelt die Quadratmeterangaben wieder. Die Verbindungspunkte der Endpunkte bilden die Grundstücksgrenzen. Diese Angaben gehen bei einem Eigentumsverhältnis in das Grundbuch ein. Auf dem Grundstück wird für gewöhnlich ein Bauwerk erstellt. Allerdings existieren auch Grundstücke, die nur für Erholungs- oder Landwirstschaftszwecke genutzt werden. Diese sind nicht bebaubar. Dieses gilt auch für Grundstücke in einem Außenbereich bzw. in einem Außengebiet.