Diese Abkürzung steht für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese regelt die Honorierung von Architekten, Stadtplanern, Landschaftsarchitekten und Ingenieuren. Die Honorartabelle und die dazugehörigen Paragraphen sind eine Rechtsordnung und wurden von der Bundesregierung erlassen. Die HOAI dient der Bezahlung für geschützte oder bauvorlagenberechtigte Berufe.
Die HOAI regelt auf der Grundlage von anrechenbaren Baukosten das vertraglich zu vereinbarende Honorar. Dabei werden bestimmte Spiel- und Verhandlungsräume angeboten. Die HOAI ist als Grundlage zu vereinbaren, da es sich um ein Standesrecht handelt. Eine Zuwiderhandlung kann rechtliche Folgen für den Auftraggeber haben.
Die HOAI regelt auch die Leistungen, die ein Planer für das Honorar zu erbringen hat. Dieses teilt sich in neun Leistungsphasen auf. Diese sind:
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 Vorplanung
Leistungsphase 3 Genehmigungsplanung
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8 Objektüberwachung
Leistungsphase 9 Objektbetreuung
Die Grundleistungen beschreiben die mindestens notwendigen Leistungen zur Erbringung der Planung und Realisierung eines Bauwerks in bezug auf die Leistungen der Planer. Die besonderen Leistungen beschreiben darüber hinaus Aufgaben, die von Planern übernommen werden können. Diese Leistungen sind in der Anlage 10 der HOAI beschrieben.
Die Kostenermittlungen für die Bauten sind für Neubauten und für Bestandsbauten unterschiedlich. Über Faktoren und zu berücksichtigende Baubestände unterscheiden sich diese Honorare.