ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten
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Eine Immobilie ist eine unbewegliche Sachanlage. Der Gebrauch des Wortes entstammt dem Sachverhalt, dass es sich um ein Gut handelt, das nicht bewegt werden kann. Daher regeln besondere Gesetzgebungen dieses Gut. Die Immobilie wird als eines der wichtigsten Güter angesehen, da es sich hier um den Besitz um Land oder Wohnraum handelt, der für den Menschen essentiell ist. Die Aufteilung des Landes in einzelne Eigentumseinheiten stellte die frühe Rechtsprechung vor problematische Fragestellungen. So kann durchaus gefragt werden, ob das Allgemeingut „Land“ überhaupt aufgeteilt werden darf und Individuen zur alleinige Nutzung überlassen werden kann. Aus dieser historischen Komplexität heraus ist der Erwerb für eine Immobilie nur gültig mit einem notariellen Kaufvertrag und der folgenden Eintragung in das Grundbuch.

Der Wortgebrauch Immobilie wird weniger in der Architekturwelt als in der Banken- und Wirtschaftswelt genutzt. Es zeigt die neutrale Bedeutung des Wortes, das den Gebrauch gegenüber dem komplexen gesellschaftlichen Anspruch eines Eigentums an Land oder Gebäude ausdrückt. Es wird hier weniger die kulturelle Eigenschaft des gemeinsamen Aufbauens und Erhaltens eines Wohnortes betont, als die Betonung des Wertes eines Anteils.