Der Lageplan wird in unterschiedlichen Funktionen hergestellt und genutzt. Als Bestandteil des Bauantrags wird dieser von einem öffentlich bestelltem Vermesser angefertigt. Er stellt einen Ausschnitt der Erdoberfläche dar und zeigt meist ein Grundstück mit den benachbarten Flurstücken. In dem Plan wird die Bebaubarkeit, die Grünanlagen, die Zuwegungen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Niveauhöhen, Medien u.a. dargestellt. Der Plan dient so zur neuralen Darstellung der Lage und Positionierung von Bauwerken sowie zur Überprüfung der Einhaltung städtebaulicher Vorgaben. Er dient auch als Grundlage zur Berechnung der GRZ und GFZ. Angaben aus einem Bebauungsplan finden sich in dem Lageplan wieder.
Architektenlagepläne könne in einem Bauantragsverfahren gefordert werden. Diese Pläne zeigen die Verbindung von Bauten, Zuwegungen, Stellplätze, Grünanlagen etc. Sie verdeutlichen die Planung.