ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Leistungsphase

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Die Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gem. § 3 teilt die Planungsaufgaben in neun unterschiedliche und aufeinander aufbauende Teile. Diese in sich abgeschlossenen Aufgabe definieren die Planung von den ersten Planungsschritten bis zur Übergabe des Bauwerks mit anschliessender Mängelbeseitigung. Folgende Leistungsphasen sind in der HOAI definiert:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8: Objektüberwachung, Bauleitung
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Die einzelnen Leistungsphasen sind in Grundleistungen und besondere Leistungen aufgeteilt. Die Grundleistungen behandeln die ausreichenden Planungsleistungen, um ein Projekt in Gänze planerisch fertig stellen zu können. Die besonderen Leistungen definieren darüber hinaus Arbeiten, die der Planer für den Auftraggeber erfüllen kann. Dieses sind zum Beispiel Einholung von nachbarschaftlichen Zustimmungen, Modellbau oder Projektsteuerungsaufgaben. Grundleistungen und besondere Leistungen müssen im Architektenvertrag genau beschrieben und definiert werden. Ansonsten gelten alle Grundleistungen als beauftragt.