Diese Verordnung regelt den Vertrag zwischen Erwerber und Bauträger. Er stellt sicher, daß die Zahlungen des Erwerbers nur für den Zweck des Baus der definierten Immobilie genutzt wird. Der Bauträger hat eine Sicherungsbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Diese sichert die Leistungserfüllung, also den Hausbau.