ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Nutzungsänderung

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Wenn ein Bestandsbau oder ein Bestandsraum die Nutzung im Sinne der Baunutzungsverordnung § 6 ändert, dann erlischt der Bestandsschutz. Es muss für diesen Raum oder dieses Gebäude ein neuer Bauantrag gestellt werden. Mit dem neuen Antrag sind die aktuellen Auflagen und Bedingungen zu realisieren. Ein Anpassung durch den Anbau ist wahrscheinlich.

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