ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Pauschalvertrag

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Der Pauschalvertrag ist gemäß BGB, §5 VOB/A und der HOAI eine Möglichkeit nicht nach den tatsächlichen Gegebenheiten abzurechnen, sondern vor beginn der Leistungen ein Honorar bzw. Zahlsumme festzulegen. Für das Baugewerbe werden keine tatsächlich verbauten Mengen abgerechnet. Im HOAI-Recht wird nicht nach tatsächlicher Baumasse das Honorar berechnet. Der Pauschalvertrag garantiert dem Auftraggeber eine rechtlich sichere Grundlage zur konkreten Kalkulation eines Projektes.