ARCHIPENDIUM von Architekten für Architekten

Rauch- und Feuerschutztüren

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Allgemein als Feuerschutztür oder Brandschutztür bezeichnet, werden diese feuerhemmenden Türen im Bauwesen und in der Brandbekämpfung als Feuerschutzabschluss bezeichnet.
Entsprechend sind Rauchschutztüren in den Vorschriften mit Rauchschutzabschluss betitelt.
Reine Rauchschutztüren machen nur in wenigen Fällen einen Sinn, beispielsweise wenn in Laboratorien mit feuerungefährlichen Stoffen hantiert wird, die aber eine Rauchentwicklung erzeugen können. Außerdem sind sie generell vorgeschrieben, wenn Flure eine Länge von 30m überschreiten, um eine sichere Evakuierung des Gebäudes im Brandfall zu gewährleisten.
Brandschutztüren werden in modernen Gebäuden in nahezu jedem Zimmer als Innentüren verbaut, was im Brandfall einen Schutzraum für die Bewohner bereitstellen kann, wenn das Gebäude oder das Geschoss nicht mehr verlassen werden kann. Fast alle Feuerschutztüren lassen sich um die Funktion der Rauchschutztür ergänzen.
In gewerblich genutzten Bereichen werden vorzugsweise Brandschutztüren aus Stahl verwendet, während sich im Eigenheimbau die Feuerschutztüren optisch kaum von normalen Innentüren oder Haustüren unterscheiden lassen.
Während bei Privatbauten Feuerschutztüren lediglich bei Heizungskellern oder als Zugang zu besonderen Räumen wie der Garage vorgeschrieben sind, werden bei Gewerbeobjekten, im Behördenbau oder bei anderen öffentlich zugänglichen Bauwerken Feuerschutztüren verlangt. Je nach architektonischer Raumaufteilung und der Entfernung zum nächsten Notausgang können zudem Rauchschutztüren gefordert werden, wozu Mehrzwecktüren als Brand- und Rauchschutztüren genutzt werden. Zu den betroffenen Gebäuden gehören vor allem Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Altenheime, Kirchen, Behörden mit Publikumsverkehr, Bürogebäude sowie Mehrfamilienhäuser und insbesondere Hochhausbauten.
Wann und wo welche Art von Feuer- und/oder Rauchschutztür einzubauen ist, regelt die jeweilige Landesbauverordnung. Wie diese Schutztüren beschaffen sein müssen, ist in der DIN 4102 oder in Österreich in der ÖNORM B 3850 nachzulesen, die beide allerdings nur bis 2019 ihre Gültigkeit behalten. Parallel dazu ist ab September 2016 die EN Norm 16034 in Verbindung mit der EN 14351 maßgebend.
Danach dürfen nur noch Schutztüren für Brand und Rauch hergestellt, verkauft und verbaut werden, die den Normen EN 16034 und EN 14351 entsprechen und nach diesen Normen CE-certifiziert sind.
Bleiben werden die Feuerschutzklassen oder Brandschutzklassen für Türen, die aus dem „T“ und einer nachfolgenden Zahl bestehen. Diese Zahl drückt aus, wie lange eine Tür den Durchtritt eines Feuers verhindern kann und dabei noch funktionsfähig ist, sich öffnen lässt.
Die Feuerschutzklassen lauten:

  • T30 feuerhemmend
  • T60 hoch-feuerhemmend
  • T90 feuerbeständig
  • T120 hoch-feuerbeständig

Für Brandschutztüren gelten Mindestvoraussetzungen, damit diese mit CE-Kennzeichnung in den Handel gebracht und verbaut werden dürfen. Brandschutztüren müssen mit einem Federband oder einem Türschließer ausgerüstet sein, damit die Tür automatisch ins Schloss fallen kann. Brandschutztüren werden vor ihrer Zulassung einem Dauerbelastungstest unterzogen, bei dem die Funktionsfähigkeit der Feuerschutztür über einen längeren Zeitraum bei hoher Belastung der mechanischen Teile geprüft wird. Außerdem darf ein Feuerschutzabschluss nur von einem Hersteller gefertigt sein, was das Türblatt, die Beschläge, die Zarge und die automatische Schließvorrichtung betrifft. Der Herstellungsprozess wird fremdüberwacht und Qualitätskontrollen können jederzeit erfolgen.
Brandschutztüren erfüllen nicht die Aufgaben einer Rauchschutztür, können aber generell dazu nachgerüstet werden. Der Schutz von Personen vor dem giftigen Rauch eines Feuers hat oberste Priorität, denn die Statistiken beweisen, dass weniger als 5% aller Brandopfer durch das Feuer selbst zu Tode kommen. Alle anderen Todesopfer erlagen einer Rauchgasvergiftung.
Rauchschutztüren werden eingebaut, um im Brandfall eine sofortige Räumung eines Gebäudes sicher stellen zu können, ohne das dazu Atemschutzgerät notwendig ist. Diese Spezialtüren halten nur etwa 10Min einem Feuer stand, was in der Regle für eine Gebäudeevakuierung ausreichend ist. Problematisch sind Feuer die nachts ausbrechen, denn Rauchgas muss nicht mit starkem Qualm einhergehen. Die hoch giftigen Gase eines Feuers sind geruchlos und können schlafende Personen bereits nach nur drei Atemzügen in die Bewusstlosigkeit befördern. Aus diesem Grund sollten alle Räume eines Gebäudes mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, die rechtzeitig bei einer Rauchgasentwicklung warnen.
Die allgemeine Vorstellung, Brandschutztüren oder Rauchschutztüren müssen aus Stahl gefertigt sein ist definitiv falsch. Zwar verbieten sich Kunststofftüren für den Einsatz als Feuerschutzabschluss, denn Kunststoffe setzen bei Hitze und im Brandfall generell extrem giftige Stoffe frei. Werden Holztüren aus mehreren Schichten angefertigt, ähnlich der Konstruktionsweise bei Massivholzwänden, sind ohne weiteres Brandschutzklassen von T60 oder gar T90 erreichbar.
Ist die Brandschutzklasse T30 gefordert, können Brandschutztüren aus Nadelhölzern wie Fichte oder Tanne gefertigt werden. Bei höheren Anforderungen an die Brandschutzfähigkeiten werden Harthölzer verwendet, wobei Eiche, Buche, Limba, Ahorn, Nussbaum oder Kirsche bevorzugt werden.
In gewerblichen Objekten werden vorzugsweise Stahltüren mit Stahlzargen verbaut. Dabei sollten sowohl die Brandschutztür als auch ihre Zarge vollständig feuerverzinkt sein. Um eine zusätzliche Giftgasentwicklung weitgehend zu unterbinden oder erheblich zu reduzieren, werden diese Bauteile in der Regel pulverbeschichtet. Brandschutztüren sind einflügelig oder zweiflügelig erhältlich. Bei der Herstellung dieser Sondertüren wird im Innenbereich des Türblatts eine Konstruktion aus Verstrebungen montiert. Diese Streben verhindern ein Verziehen des Türblatts durch Hitzeeinwirkung, sodass sich die Tür auch längerer Brandeinwirkung problemlos öffnen lässt. Wie lange diese Funktionsfähigkeit vorhanden sein muss, bestimmt die Brandschutzklasse, die 30, 60, 90 oder 120 Minuten vorschreibt.
Werden Brandschutztüren mit einer Zargendichtung ausgestattet, so darf das Dichtungsmaterial bei Hitze nicht schmelzen und so die Tür in der Zarge verkleben. Türdrücker und alle weiteren Beschläge müssen der Hitzeeinwirkung ebenso standhalten können, wie es für die Feuerschutztür selbst vorgeschrieben ist. Deshalb verbieten sich Türdrückergarnituren aus Kunststoff oder mit Kunststoff beschichtete Türklinken von selbst.
Eine besondere Rolle kommt der Falz bei Feuerschutzabschlüssen zu. Damit ein Durchschlagen der Flammen effektiv verhindert werden kann, werden Feuerschutztüren gerne mit einer Doppelfalz versehen. Bei Stahltüren als Feuerschutzabschluss wird die Dickfalz bevorzugt. Dabei ist die Materialstärke der Falz derart erhöht, dass Hitze und Flammen nicht an der Falz durchschlagen können.
Bei der Bauplanung ist es wichtig, dass Brandschutztüren als Raumzugang nur dort eingeplant werden, wo sie auch Sinn machen. Die Wände des Raums müssen mindestens die gleiche Brandschutzklasse aufweisen, wie der Feuerschutzabschluss. Architektonische Fehlplanungen haben in der Praxis gezeigt, dass Feuerschutztüren in Leichtbauwände ohne oder mit geringen brandhemmenden Eigenschaften eingesetzt wurden, die dem Feuer nicht standhalten konnten. Nach der Brandbekämpfung blieb vom Raum nur die Tür übrig, während die Wand ein Opfer der Flammen wurde.