Eine Bauwerkssanierung umfasst Teile oder die Gesamtheit der Wiederherstellung oder technisch-gestalterischen Neuordnung eines Bauwerks. Diese ist von einer Bauwerkserhaltung zu unterscheiden. Die Sanierung repariert den Bauwerkszustand und überführt diesen in einen wertigeren und höheren Zustand. Eine Sanierung kann beispielsweise nur für die Fassade und die Gebäudehülle durchgeführt werden oder das gesamte technisch-künstlerische Konstrukt umfassen. Ein weiterer Bereich der Sanierung ist die haustechnische Sanierung, bei der die Versorgungsleitungen, Wasser und Strom, erneuert werden. Baurechtliche Änderungen können Sanierungen nach sich ziehen. Hierzu zählt insbesondere die Sanierung zur Herstellung der Barrierefreiheit. Eine denkmalpflegerische Sanierung schützt ein Baumonument vor der irreversiblen Zerstörung erhaltenswerter Bausubstanz.
Eine Sanierung verfolgt das Ziel, daß notwendige Instandsetzungen mit einem Überführen eines Bauwerks oder Teilen von diesem in einen den zeitlichen Anforderungen entsprechenden Zustand überführt.
Bei der Sanierung werden diverse Stufen definiert. Die weitreichendste Form ist die Kernsanierung, bei der ein Bauwerk bis auf die notwendige Tragstruktur zurückgebaut wird. Danach kann entschieden werden, ob eine Sanierung nach frei gewählten Formen und ein sogenanntes Fortschreiben des Bauwerks begonnen werden soll oder ob eine Rekonstruktion z.B. nach historischem Vorbild erfolgt.