Beim Trockenbau werden lediglich bei der Oberflächenbearbeitung feuchte Materialien verwendet, beispielsweise beim Verspachteln von Fugen oder an Stößen. Aus diesem Grund werden verschiedene Innenausbaumaßnahmen nicht zum Trockenbau gerechnet. Das sind insbesondere Mauerwerk für Trennwände, Stuckarbeiten aber auch Holzkonstruktionen wie sie von Tischlern und Zimmerern errichtet werden. Trockenmauerwerk ist ebenso ausgeschlossen, wobei durch Mischformen beim Innenausbau die Grenzen teilweise schwimmend sind. Das trifft vor allem auf Fachwerkhäuser zu, in denen Holzständerwände nach verschiedenen Bauweisen möglich sind. Beim Trockenbau werden vorzugsweise raumbegrenzende Bauteile gefertigt, die keine tragenden Eigenschaften besitzen, denn sie werden nachträglich in bestehende Räume eingefügt – beim Neubau oder bei der Umgestaltung eines bereits länger bestehenden Gebäudes. Dabei werden vorzugsweise Halbzeuge als Konstruktionsstreben genutzt, die einrastend gesteckt oder verschraubt werden. Alternativ sind Wände aus Holzkonstruktionen gebräuchlich, die in Rahmenbauweise als Ständerwerk in einen Raum eingepasst werden. Baumaterial wie Putz, Mörtel, Beton oder Lehm wird im Trockenbau nicht verwendet, da wasserhaltig.
Alle Arbeiten im Trockenbau gehören zum Gebäudeausbau und werden dem Montagebau zugeordnet, denn im Trockenbau werden Konstruktionen in Leichtbauweise durch Einzelelemente erstellt.
In der Regel werden Bauteile im Trockenbau wesentlich schneller produziert als Mauerwerk und sind erheblich kostengünstiger. Dabei können je nach Verwendungszweck der Räume beim Trockenbau spezielle Anforderungen an die Konstruktionen durch die Verwendung dazu geeigneter Materialien erfüllt werden. Verlangte Eigenschaften beim Schallschutz, der Wärmeisolierung, der Brandsicherheit, bei Feuchträumen oder Nasszellen, beim Strahlenschutz und bei der Schlagsicherheit sind im Trockenbau gleich gut und häufig sogar besser zu erfüllen, als es im Massivbau mit Mauerwerk oder Beton möglich ist.
intensiv gebaut.