Als Villa bezeichnet man ein römisch oder parkähnlich gestaltetes Landgut oder ein vornehmeres Haus auf dem Land oder am Stadtrand. Zur Zeit der Renaissance wurden Villen als Repräsentation der herrschenden Schicht erbaut und dienten gegenüber des Stadtschlosses als Zweitwohnsitz auf dem Lande. Später wurde der Begriff „Villa“ nur auf Häuser des Großbürgertums übertragen.