Ein Geschoss ist die Summe der zusammenhängenden Räume auf einer Ebene. Diese Ebene kann auch durch Treppen getrennt sein. Wesentlich ist aber die Zusammengehörigkeit der einzelnen Teile.
Die einzelnen Geschosse ergeben mit dem Keller und dem Dachgeschoss die Höhe und das Volumen des Bauwerks.
Ein Vollgeschoss wird u.a. zur Berechnung des Maßes der baulichen Dichte verwendet. Vollgeschosse sind die Hauptbestandteile des Hauses und damit der Aufenthaltsqualität. Daher gelten Mindesthöhen zum Schutz der Nutzer. Die Höhe variiert in den Definitionen der einzelnen Landesbauordnungen zwischen 2,30 bis 2,50 Meter.
Ein Vollgeschoss muss einen gewissen Wert aus dem Erdboden ragen. Auch hier gelten unterschiedliche Festsetzungen. Diese reichen von 1,20 m der Deckenoberkante über der Geländeoberfläche bis zu 1,60 m desselben Wertes.
Ein Dachgeschoss kann, muss aber kein Vollgeschoss sein. Normalerweise gilt die Regel, dass zwei Drittel der Grundfläche über 2,30 m hoch sein muss, um als Vollgeschoss zu gelten. Planer sind meistens bestrebt das Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss zu planen, da somit weitere Quadratmeter geschaffen werden können, die nicht in das Maß der baulichen Nutzung mit einfließen.